277 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 23 Nov 1899 18:00:01 GMT) (2024)

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icks⸗Beach, White⸗Ridley, Chamberlain, Marquis of Lans⸗ . 3. Hamilton, J en und der Lord⸗Statthalter von Irland Carl Cadogan. Auch Lord Rosebery, der Earl of Kimberley und andere Mitglieder des vorigen Kabinets, Lord Longdale, die Offiziere der deutschen Kriegsschiffs „Hohen⸗ zollern⸗ „Kaiser Friedrich III.“ und „Hela, die Feld⸗ marschälle Viscgunt Wolseley und Lord Roberts und General Sir Evelyn Wood befanden sich unter den Gãästen. Den ersten Toast brachte Seine Königliche daher, der Prinz von Wales aus; Höchstderselbe erhob sich mit den Worten: „Auf Befehl der Königin: der Deutsche Kaiser und die Deutsche Kaiserin!“‘ worauf. die deutsche Nationalhymne gespielt wurde. Sodann erhob Seine Majestat der Kaiser Sein Glas mit den Worten: „Die Königin!“ und es wurde die britische Nationalhymne gespielt, Den Toast auf Ihre Majestät die Kaiserin Friedrich brachte wiederum Seine Königliche Hoheit der Prinz von Wales aus; auch diesem Toast folgten die Klänge der deutschen Nationalhymne. Nach dem Festmahl wurde im Waterloo⸗Zimmer Cercle abgehalten, bei welchem Seine Majestät der Kaiser Wilhelm Ihrer Majestät der Königin Victoria die Kom⸗ mandanten der Jachl „Hohenzollern! und des Linienschiffs „Kaiser Friedrich III.“ sowie den Oberstleutnant von Rauch, Kommandeur des preußischen 1. Garde⸗Dragoner⸗Regiments Königin von Großbritannien und Irland vorstellte. Mit allen drei Herren unterhielt Sich Ihre Majestät die Königin längere Zeit. 6 Windfor, 22. November. Heute Morgen machte Seine Majestät der Ed ger a n . . besuchte re Königlichen Hoheiten den Herzog und die Herzogin von . in Bagshot. Nach dem Frühstück ließ Sich Aller⸗ höchstderselbe von dem Herzog von onnaught einige Mann⸗ schaften der Leibgarde im Khaki⸗Anzug vorstellen Am Nach⸗ mittag unternahmen Seine Majestät der Kaiser Wilhelm und Ihre Majestät die Königin Victoria in. a der Prinzen Söhne August Wilhelm und Oskar , ahrt durch Eton und 3 Später widmete Seine ajestãt Sich Regierungsgeschäften. . k die Kaiserin besuchte heute Vormittag die Schloßbibliothek, besichtigte die Driginalzeichnungen von Holbein und empfing sodann einige Damen; am Nachmittage begab Ihre Majestät Sich zu Wagen nach Cumberland Lodge. An der heutigen rende e nahmen außer Ihrer Majeslaͤt der Königin Victoria und der Königlichen Familie sfowie den Kaiserlichen Majestäten theil: die Gesandten Belgiens, Dänemarks, Portugals und Rumäniens, der Ober⸗Hofmarschall Graf zu Eulenburg, der Staatssekretär des deutschen Aus⸗ wärtigen Amts, Staͤats⸗Minister Graf von Bülow, der General⸗ Adjutant Seiner Majestät des Kaisers, General der Infanterie von Plessen und der großbritannische Boischafter am Berliner

Hofe Sir Frank Lascelles.

Amtlichen Mittheilungen zufolge ist für die Dauer des gegenwärtigen Kriegszustandes britischen Unterthanen nach englischem Rechte jeder , und Verkehr mit der Südafrikanischen epublik und dem Oranje⸗

reistaate sowie mit. den Angehörigen Dieser Staaten in deren Gebieten verboten. Auf Grund dieses Verbots werden von den britischen Behörden und Kriegsfahrzeugen alle auf englisch en Schiffen verladenen, für bie Südafrikanische Republik und den Dranje⸗Freistaat bestimmten Waaren vorläufig festgehalten, auch wenn sie nicht als Kriegskontrebande anzusehen sind. Diese Maß⸗ regel erstreckt sich auch auf Güter, die nach nicht⸗britischen, aber dem Kriegsschauplatze benachbarten Löschungshäfen be⸗ stimmt find. Bie betheiligten deutschen , . werden zu erwägen haben, ob es nicht ihren Interessen ent pricht, während des jetzigen Krieges die Benutzung britischer Schiffe zur Beförderung von Waaren nach Süd⸗Afrika zu vermeiden.

Der Bundesrath versammelte sich heute zu einer Plenar⸗ sitzung. Vorher beriethen die vereinigten Ausschüsse für Justiz⸗ wesen und für Elsaß⸗Lothringen.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich preußische Präsident und Landesdirektor des Fürstenthums Waldeck und Pyrmont von Saldern ist in Berlin eingetroffen.

Der Regierungs⸗Assessor Dr. Werner in Swinemünde ist der Königlichen Regierung zu Hildesheim zur weiteren dienstlichen Verwendung überwiesen worden.

Laut Meldung des ‚W. T. B.“ hat S. M. S. „Moltke“

Kommandant: Kapitän zur See Schröder, am 21. No⸗ vember La Guayra 6 ist an demselben Tage in Porto Cabello angekommen und beabsichtigt, am 25. November von

dort nach Santa Lucia in See zu gehen.

S. M. S. „Iltis“, Kommandant: Korvetten⸗-Kapitän

2 ist am 21. November in Tsingtau eingetroffen.

M. S. „Gefion“, Kommandant: Korvetten⸗Kapitän Rollmann, ist gestern von Tsingtau nach Wusung in See

gegangen.

Ver Ablösungstransport für S. M. SS. „Kaiserin Augusta“, „Hertha“ und „Gefion“, Transportführer: Kapltänleutnant Weniger, ist mit dem Dampfer Prinz Heinrich“ am 21. November in Penang (Halbinsel Malacca) eingetroffen und hat an demselben Tage die Reise nach Singapore

fortgesetzt.

In der Ersten und Zweiten Beilage zur heutigen Nummer des Reiche⸗ und Staais⸗Anzeigers“ wird die vom Reichs⸗ Eisenbahnamt . tabellarische Uebersicht der Be⸗

triebs⸗Ergebni Monat Oktober an dieser Stelle aus uͤglich hingewiesen worden ist.

auf Exterr

bestehende U auf den Gro

deutschen un Daka⸗Fluß

mischte Ko werden, daß

uflimmung dazu erklärt, Howe⸗Inseln, welche einen Theil der an Großbritannien fallen soll.

Es ist gleichfalls ausgemacht, von den beiden Regierungen am 10. April 1886 zu Berlin neten Deklaration, betreffend die Handel ö

Stillen Ozean, auf die in der vorstehenden Konvention erwähnten Inseln anwendbar sind.

Es ist ebenso verabredet worden, daß die stehende Uebereinkunft über die Anwerbung von rbeitern auf ben Salomong⸗Inseln durch deutsche letzteren gestattet, diese Arbei

se deutscher Eisenbahnen für den J. veröffentlicht, auf welche am Montag

Das deutsch-englische Abkommen vom 16. November 1899 lautet:

Nachdem die Kommissare der drei betheiligten Regierungen in ihrem Bericht vom 18 Juli d. J die auf elngehende Prüfung der Sachlage begründete Ansicht ausgesprochen haben, daß es unmöglich sein würde, den Unruhen und Mißständen, von welchen die Samoa⸗Inseln gegenwärtig heimgesucht werden, wirksam abzuhelfen, solange die Inseln der gemeinschaftlichen Verwaltung der drei Reglerungen unterstellt blieben, erscheint es wünschenswerth, eine Lösung zu suchen, die diesen Schwie⸗ rigkeiten ein Ende machen und gleichzeitig den legitimen Inter⸗ essen der drei Regierungen Rechnung tragen würde

Von diesem Gesichlspunkt ausgehend, sind die mit ge⸗ hörigen Vollmachten ihrer hohen Souveräne versehenen Unterzeichneten gekommen:

äber die nachstehenden Punkte überein⸗ Artikel JI.

Großbritannien verzichtet zu Gunsten Deutschlands auf alle seine Rechte auf die Inseln Upolu und Savaii, ein⸗ schließlich des Rechts, daselbst eine Marine⸗ und Rohlenftation zu errichten, und des Rechts auf Exterritorialität auf jenen

n gleicher Weise verzichtet Großbritannien zu Gunsten ereinigten auf die Insel 171. Längengra

uppe. Großbritannien erkennt an, daß die Gebiete im Osten

der neutralen Zone, welche durch das Abkommen von 1888

in West-Afrika geschaffen worden ist, an Der alen fallen.

Die Grenzen des Deutschland zukommenden T

tralen Zone werden durch Artikel V der vorliegenden Kon⸗

vention festgesetzt.

Siaaten von Amerika auf alle seine Rechte Tutuila und auf die anderen östlich des

ds von Greenwich gelegenen Inseln der Samoa⸗

eils der neu⸗

Artikel II.

Deutschland verzichtet zu Gunsten Großbritanniens auf alle seine Rechte auf die Tonga⸗Inseln mit Einschluß Vavau's und auf Savage Island, einschließlich des Rechts, daselbst eine Marine und Kohlenstation zu errichten und des Rechts itorialität in den vorstehend bezeichneten Inseln. leicher Weise verzichtet Deutschland zu Gunsten der Vereinigten Staaten von Amerika auf alle seine Rechte auf die Insel Tutuila und auf die anderen östlich des 171. Längen⸗ grads von Greenwich gelegenen Inseln der Samoagruppe. Es erkennt an, daß von der deutschen Salomonsgruppe die östlich beziehungeweise südöstlich von Bougainville gelegenen welches letztere nebst der zugehörigen Insel Buka bei Deutschland verbleibt, an Großbritannien fallen. . Der westliche Theil der neutralen Zone in West⸗ Afrika, wie derselbe in Artikel V der vorliegenden Konvention fest⸗ gesetzt ist, wird ebenfalls an Großbritannien fallen.

Artikel II.

Die beiderseitigen Konsuln in Apia und in den Tonga⸗ Inseln werden bis auf weiteres abberufen .

Die beiden Regierungen werden sich über die in der ischenzeit im Interesse ihrer Schiffahrt und ihres Handels Samba und auf den Tonga⸗Inseln zu treffenden Einrich⸗ tungen verständigen.

Artikel IV.

Die zur Zeit zwischen Deutschland und Großbritannien ebereinkunft, betreffend das Recht Deutschlands, sßbritannien gehörigen Salomons⸗Inseln Arbeiter frei anzuwerben, wird auch auf die in Artikel N bezeichneten deutschen Salomons⸗Inseln, die an Großbritannien fallen sollen, ausgedehnt.

neutralen Zone wird die Grenze zwischen den d den großbritannischen Gebieten durch den bis zum Schnittpunkt desselben mit dem 9. Grad nördlicher Breite gebildet werden; von dort soll die Grenze in nördlicher Richtung, indem sie den Ort Morozugu an roß⸗ britannien läßt, laufen und an Ort und Stelle durch eine ge⸗ mmission der beiden Mächte in der Weise festgesetzt Gambaga und die sämmtlichen Gebiete von Mamprusi an Großbritannien, Yendi und die sämmtlichen Gebiete von Chakosi an Deutschland fallen.

Artikel V.

Artikel VI.

Deutschland ist bereit, etwaigen Wünschen der groß⸗ britannischen Regierung in Bezug auf die Gestaltung der beiderseitigen Zolltarife in Togo und der Galdküste nach

1

Möglichkeit und in weitgehendster Weise entgegenzukommen.

Artikel VII.

Deutschland giebt seine exterritorialen Rechte in Sansibar auf; jedoch ist gleichzeitig verabredet, daß dieser Verzicht erst mit dem Zeitpunkt in Kraft treten soll, an welchem die anderen Nationen dort zustehenden Exterritorialitäts rechte ebenfalls auf⸗ gehoben sein werden.

Artikel VIII.

Die vorliegende Konvention soll sobald als möglich werden und unmittelbar nach Austausch der Ratifikationen in Kraft treten.

Zu Urkund dessen haben die Unterzeichneten sie vollzogen und ihre Siegel beigedrückt.

So geschehen in doppelter Ausfertigung zu London, den 14. November 1893. (L. S.) (gez.)

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Es herrscht Einverfländniß darüber, daß Deutschland durch den Artikel f der am heutigen Tage vollzogenen Konvention daß die ganze Gruppe der Salomonz⸗Inseln bildet,

(L. 8. Erklärung.

L. 8) gez. E K

9859

The Commissioners of the three Fowers concerned eir Report of the 18th July last expressed based on a thorough examination of the hat it would be impossible effectually to he troubles and difficũlties under which the f Samoa are at present suffering as long az der ths joint administration of the it appears desirable to seek for a Solution which shkall put an end to these difticulties whie taking due account of the legitimate interests or the three Governments.

Starting from this point of vie the Undersigned furnished Fit full powers to that effect by Then, respective Sovereigns, have agreed on the following

Article I.

Great Britain renounces in favonr of Germany all her rights over the I8lands of Upolu and ot Sava, including the right of establishing a naval and coaling station there, and her right of extraterritoriality in these islands.

Great Britain similarly renounces, in favonr of the United States of America, all her rights over the I8land of Fatuila and the other islands of the Samoan group gast of 710 longitude east of Greenwich.

Great Britain recognizes as falling to Germany the territories in the eastern part of the neutral zone the Arrangsment of 1888 its of the portion of the neutral zone falling to Germany are defined in Article V of the present Convention.

having in th leinen

the opinion, situation, remedy t Islands O they are placed un three Governments,

established b in West

Africa. The

Article II.

Germany renounces in fayour of Great, Britain all her rights 5ver the Tonga Islands, including Varau, and over Savage Island, incsuding the right of establishing a naval station and coaling station, and the right o extra-territoriality in the said islands.

Germany similarly rendunces, in favour of the United Statès of America, all her rights over the Island of Tatuila and over the other islands of the Samoan Cast of longitude 1710 east of Greenwich. izes as falling to Great Britain those of glands, at present belonging to Germany, which are situated to the east and south-east of the jsland of Bougainville, Which latter spalt continne to belong to Germany, together with the Island of Buka, which forms part of

The western por

She reco the Solomon

tion of the neutral zone in West

Africa, as defined in Article of the present Comvention,

shall also fall to the share of Great Article III.

The Consuls of the two Powers at Apia and in the Tonga Islands shall be provisionally recalled.

Fhe two Governments will come to an agreement with regard to the arrangements to be made during the intervaf in the interest of their navigation and of their commerce in Samoa and Tonga.

Article TV. Phe arrangement at present existing between Ger. nd. concerning the right of engage labourers in the to Great Britain shall be equally f the Solomon Is6lands mentioned in Article N, which fall to the share of Great Britain. Article V.

In the neutral zone the frontier between the German ries shall be formed by the River Daka of its intersection with the 9th degree thence the frontier shall continue te the north, leaving Morozugu to Great Britain, and shall Mixed Commission of the two that Gambaga and all the shall fall to Grèat Britain, and that Vendi and alk the territories of Chakosi shall fall

to Germany).

many and Great Britain a Germany to freely Islands belonging

extended to those o

and English territo as far as the point of north latitude,

be fired on the spot by a in such manner territories ot Mamprusi

Article VI.

Germany is prepared to take much and as tar as p Government of Great Bri

into consideration, at the wishes which the tain may express with regard to the development of the reciprocal Tariffs in the territories of Fogo and of the Gold Coast. Article VII.

s her rights of extra-territorialit) t the same time understood that UL not effectively come into foreę till such time as the rights of extra-territoriality enjoyed there by other nation

Germany rengunce in Zanzibar, but it is a this renunciation sha

s shall be abolished. Article VIII. The present Convention shall be ratifled as soon as

possible, and shall come into force immediately after the

exchange of ratifications. In witness whereof t and have affired thereto their seals Done in duplicate at London, t vember, 1899.

he Undersigned have signed it, he 14th day of No-

alisbury.

Peclaration.

it is clearly understood that hy Convention signed to-day, Germany conse whoie group ok the How Izlands, which forms part o the Soßßmon Islands, shall fall to Great Britain.

it is also understood that the stipulations o Declaration between the two Governments signed 1886, respecting freedom phy to the islanda

Article N of the nts that the

daß die Bestimmungen der Berlin on the 10th April, commerce in the Western Pacific, a mentioned in the aforesaid Convention. it is similarly understood that th resent in force as to the engagemen ermans in the Solomon Is8iands permits Germans * those japourers on the samé conditiontz as the are or which shall be mposed on British subki-* non- resident in those islands. PVone jn duplicate at London, the 14th November,

Sfreiheit im arrangemen

ur Zeit be—⸗ t. of labourers ]

Reichs angehörige den ter unter denselben Bedingungen

anzuwerben, welche großbritannischen, nicht auf ienen nseln wohnhaften Unterthanen auferlegt

So geschehen in doppelter Ausfertigung zu London, den 14. November 1899. ?

sind oder noch auferlegt

Kiel, 2. November., Seine Majestät der Kaiser hat, wie W. T. B. meldet, aus Anlaß des Stapellaufs des Kreuzes „Nymphe an den Staatssekretär des Reichs Marineamts, Staats⸗Minister, Kontre⸗Admiral Tirpitz aus Windsor Castle das nachstehende Telegramm gerichtet: Freudig begrüße Ich den jüngsten Zuwachs für Meine Marine. Möge der gute Klang, welcher mit der alten „Nymphe“ verknüpft war, ein Erbtheil der neuen Nymphe“ werden. Wilbelm, J. R.“

; Auf die Seiner Majestät von dem Bürgermeister von Lübeck Dr. Klug telegraphisch erstattete Meldung von dem erfolgten Stapellauf des Kreuzers „Nymphe“ ist folgendes Antwort⸗Telegramm eingegangen:

Bürgermeister Klug, Fiel. Es freut Mich, daß Eure Magni fizenz als Vertreter der alten Hansastadt Läheck beute am Gehurts— tage Meiner vielgellebten Mutter bei dem Kreuzer Nymphe“ den Taufakt volliogen haben. Mögen die warmen Worte, welche Sie an diesen Zuwachs knüpfen, überall in deutschen Lande volle Anerkennung finden, damit Meine Marine in den Stand komme, den dauernd wachsenden Anforderungen für den Schutz unserer überseeischen Inter

essen zu entsprechen. Wilhelm, J. R.“

Sachsen.

Aus Anlaß des Namenstages Seiner Majestät des Königs fand, wie das „Dresdner Journal“ berichtet, am Dienstag Vormittag in der Villa Strehlen eine Morgen⸗ musik ftatt, welche Seiner Majestät von dem . korps des 1. (Leib⸗? Grenadier-Regiments Nr. 100 und den Trompeterkorpzs, des Gardereiter⸗Regiments und des 1. Feld⸗Artillerie Regiments Nr. 12 dargehracht wurde. Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen und Prinzessinnen be⸗ glückwünschten Sein Majestaͤt den König im Laufe des Vormittags. Mittags 12 / Uhr empfing Seine Majestät im Residenzschlosse den vorsitzenden Minister im Gesammt⸗Ministerium, Staats⸗Minister Dr. Schurig, welcher Seiner Majestät zum Namensfeste die Glück⸗ wünsche der Staats ⸗Minister überbrachte. Daran an⸗ schließend nahm der König die Glückwünsche des Ministers des Königlichen Hauses, des Ministerialraths in diesem Ministerium, der Hof⸗ und Militärstaaten beider Majestäten, der Königlichen Leibärzte, sowie des Bischofs und der katho⸗ lischen Geistlichkeit entgegen. Nachmittags 5. Uhr fand bei Ihren Majestäten in der Villa engl. Familientafel statt, an welcher die Prinzen und Prinzessinnen des Königlichen Hauses und die bei Ihren Majestäten zu Besuch weilenden fremden Fürstlichen her haften sowie Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Großherzogin von Toscana theilnahmen.

Baden.

Ihre Großherzogliche Hoheit die Fürstin Marie zu Leiningen, jüngste, Schwester Seiner Königlichen Heheit des Großherzogs, ist, wie ‚W. T. B.“ meldet, vorgestern Abend gestorben. Anfangs dieses Monats war, wie die Karlsr. 3 berichtet, Ihre Großherzogliche e an einem einen ronchialkatarrh erkrankt, der Höchstdieselbe zu trenger Pflege und zum Verweilen im Bett nöthigte. Seh bald trat infolge unehmender Lungenaffektion Herzschwäche ein, welche . zu besorgnißerregenden Anfällen führte. Wiederholt waren hoffnungsreichere Tage vorhanden, bis leider die Schwächeanfälle zu anhaltender Erschöpfung und schließlich zum Tode führten. Ihre k rer e, oheit war am 20. November 1834 geboren und vermählte sich am 11. Sep⸗ tember 1858 mit Seiner Durchlaucht dem Fürsten Ernst zu Leiningen. Der Ehe sind die Prinzessin Alberta und der Erbprinz Emich entsprossen.

Oesterreich⸗Ungarn.

Der Kaiser empfing am Dienstag den deutschen Militär⸗ Attaché, Rittmeister von Bülow, in besonderer Audienz.

Die „Wiener Zeitung“ veröffentlicht Kais , n,. schreiben an den Minister des Auswärtigen Grafen Golu⸗ chowski, an den Vorsitzenden im Ministerrath Grafen Clary sowie an den ungarischen Minister⸗Präsidenten von Szell, nach welchen die Delegationen auf den 30. d. M. nach Wien einberufen werden.

Die Su beom its der beiden Quote n⸗Deputationen, welche in Bu dapest wieder zusammengetreten waren, haben sich gestern über den Quoten beitrag verständigt und die Ziffern 34,‚4 und 65,6 festgesetzt. Dieser Beschluß wird durch das Plenum der beiden Deputationen ratifiziert und die identischen Gesetznorlagen werden morgen den beiden Parla⸗ menten unterbreitet werden.

In einer vorgestern unter dem Vorsitze des Präsidenten des Abgeordnetenhauses Dr. von Fuchs abgehaltenen Kon⸗ erenz der Obmänner sämmtlicher Parteien wurde

er Vorschlag deg Präsidenten angenommen, nach Erledigung

der Ministeranklagen zunächst die erste Lesung der auf Grund des s 14 erlassenen, den Ausgleich mit Ungarn be⸗ treffenden Kaiserlichen Verordnungen und sodann die Berathung der das Budgetprovisorium betreffenden orlage vorzunehmen. Die Vertreter sämmtlicher deutschen Parteien sowie die Ab⸗ e, de. der Rechten Graf Palffy, Kathrein und von Bilinski prachen sich für die Vorschläge aus, auch die Vertreter der Sozialdemokraten und der Schönerer⸗Gruppe erklärten sich mit denselben einverstanden.

In der vorgestrigen Sitzung des österreichischen Abgeordnetenhäuses wurden zunächst die Eingänge ver⸗ lesen, unter denen . ein Antrag des Abg. Schönerer hefand, betreffend die strafgerichtliche i fes der an dem

usammenbruͤch der Galizischen Sparkasse Schuldigen; der nirag wurde von den Polen, Czechen und Sozjial⸗ demolraten unterstützt. Ferner waren eingegangen Anträge bes Abg. Kaiser, betreffend die Einsetzung eines Unterfuchungs⸗Ausschusses in Tie n gen der Galizischen Eparkasse und bes Abg. Peßler wegen Vorlegung der ö. akten in dieser Angelegenheit an die General⸗Prokuratur, . eine Interpellation des Abg. Panizza über eine Verha tung des italieners Belfonti auf dem Dampfer „Mocenigo“. Sodann ging das Haus zu der Berathung der Anträge auf Versetzung des Ministeriums Thun in den . e⸗ ustand wegen Mißbrauchs des 5 14 über. . dem . eller, welcher seine Anträge auf Versetzung des Ministeriums hun in Anklagezustand mit dem Hinweis darauf begründete, daß Graf Thun enen Mißbrauch der Amtsgewalt und einen Verfassungsbruch begangen habe, indem er das Haus vertagt abe, um Verorbnungen auf Grund des 5 14 zu erlassen, sprach der Abg. Schönerer, der sich über das Verhalten der

anderen deutschen Parteien gegenüber seiner Partei beschwerte. Man wolle seine Partei isolieren und . iche stützung aller Anträge seiner Partei, und zwar solcher, welche einen politischen oder nationalen Charakter trügen. Bezüglich des Ministeriums 66 erklärte der Redner, er werde erst dann glauben, daß Graf Clary die Rechte des deutschen Volls achte, wenn derselbe in nationaler Beziehung ein Lebens⸗ zeichen gebe, z B. das Verbot der Errichtung einer Bismarck= Stamme in Eger aufhebe. Solange dos nicht geschehe, halte er den Grafen Clary für nichts Anderes als einen Deutsch⸗ klerikalen. Schönerer verlangte schließlich, daß sein An⸗ klageantrag nicht gemeinsam mit den anderen verhandelt werde, damit man sehe, wer ihn unterstütze. Hierauf sprach der czechische Abgeordnete Dyk. Derselbe erklärte, die e gn hielten den 8 14 für überflüssig und seien daher für die Streichung desselben; sie lehnten jede Verantwortung für mißbräuchliche Anwendung dieses Paragraphen ab. Redner hob hervor, es sei merkwürdig, daß zwei Minister, die angeklagt seien, jetzt auf. der Regierungsbank säßen und von der Linken kräftig unterstützt würden. Er erinnerte auch an die von der Linken verursachten Obstruktionsscenen. Alle Handlungen der Obstruktion hätten das Verbrechen der öffentlichen Gewaltthätig— keit, begangen durch gewaltthätige Störung der Verhandlungen eines gesetzhebenden Körpers, involviert. Die Rede des Abg. Dyk wurde durch vielfache Zwischenrufe von der Linken untei⸗ brochen. Die Verhandlung wurde sodann abgebrochen und in der gestrigen Sitzung fortgesetzt. Der Abg. Kindermann erklärte, zahlreiche Staatsbürger, welche das Recht ver⸗ theidigt hätten, 3. unter dem Ministerium Thun un⸗ gerechifertigter eise verurtheilt worden; er ersuche den Justiz-Minister um Auskunft, ob es nicht angezeigt sei, für alle diese ungerecht verurtheilten Personen eine allgemeine Amnestie zu erlassen. Der Rebner sprach sodann gegen die Rede Dyks und meinte, die Deutschen könnten auf ihre Ob— struktion stolz sein. Der Abg. Stojalowski nahm sodann das Wort; hierbei kam es zu heftigen Auftritten zwischen dem Redner und dem Abg. Daszynskiz dieser rief; „Ein so be— schmutztes Individuum sollte hier nicht auftreten!“ Der Abg. Stojalowski erwiderte: „Sie sind ein Meineidiger, haben dreimal Meineid geschworen, Sie Spion!“ Nach dem Abg. Stojalowski ertlärte der Abg. Franz Hofmann, die deutsche Volkspartei unterstütze nicht in allen Fällen das Ministerium Clary; sie wolle es nur als neutrales betrachten und ihm keine Schwierigkeiten bereiten. Der Abg. Horicg sagte, das Gechische Volk sei bereit, Alles für die Ehre der Nation einzusetzen, und schloß mit den Worten: „Entweder giebt es einen Gott und Recht auf Erden, oder wir werden kämpfend zu Grunde gehen“. Der sozialdemokrgtische Abg. Schrammel bezeichnete als einziges Mittel zur Herbeiführung geordneter Zustände die Einfüh⸗ rung des allgemeinen, gleichen, direkten Wahlrechts und die Auflösung des Parlaments. Schließlich lehnte das Haus mit 171 gegen 123 Stimmen sämmtliche Anträge auf Versetzung des r n, Ministeriums Thun in den Anklagezustand ab. Dafür stimmten die deutsche Linke, die Anhänger Schönerer's und die Sozialdemokraten, dagegen die Polen, die Czechen, die Slovenen, die katholische Volkspartei und der böhmische Groß⸗ grundbesitz. Der deutsche verfassungstreue Großgrundbesitz und die italiener stimmten nicht mit.

Der Ausschuß für die Abänderung des §14 beschloß vorgestern Abend nach längerer Debgtte mit 28 gegen 8 Stimmen die Einsetzung eines aus 7 Mitgliedern bestehenden Unterausschusses zur Prüfung sämmtlicher im Gesammtaus⸗ schuß gestellten Anträge. Der Unterausschuß soll am nächsten Diengtag Bericht erstatten.

In der gestrigen Sitzung des Verbandes der deut— schen Volkspartei berichteten die Abgg. Kaiser und Prade über den Empfang bei dem Kaiser. Ein hier— über ausgegebenes Communiqué besagt, der Kaiser habe den ö nach einer rascheren Erledigung der parlamenta— rischen Arbeiten, insbesondere des Budgetprovisoriums, des Ueher⸗ weisungsgesetzes und der Quotenvorlage, ausgedrückt. Der Kaiser habe hierbei erklärt, er sei entschlossen, auch weiterhin einem Beamten⸗Ministerium die Führung der Geschäfte anzu⸗ vertrauen, da er ein parlamentarisches Ministerium unter so schwierigen Verhältnissen als ausgeschlossen betrachte.

Ein von ju ng czech ischet. Seite ausgegebenes Com⸗ muniqus über die Audienz des Obmanns der Jungczechen Dr. Engel berichtet u. a., der Kaiser habe dem Dr. Engel, welcher auf die im czechischen Volke bestehende Erbitterung sowie darauf a nn habe, 36 die Wählerschaft schon das jetzige Verhalten der czechischen Abgeordneten verurtheile, und daß letztere bereits das in sie gesetzte Vertrauen zu ver⸗ lieren begönnen, mit der Versicheruüng geantwortet, sein fester Wille sei darauf gerichtet, daß die Regierung volle Unparteilich⸗ keit einhalte, daß jedoch gegen Gesetzwidrigkeiten die Staats⸗ autorität geschützt werden se. Auch wenn die gegenwärtige Regierung zurückträte, würde es zur Zeit unmöglich sein, ein anderes Ministerium als wieder ein Beamten-Ministerium zu berufen. Vor allem thue die Beruhigung der Gemüther noth, dann werde es möglich sein, eine den gegebenen Verhältnissen entsprechende Koalitionsregierung e, .

Großbritannien und Irland.

Die Sam ba⸗Kon vention ist am Dienstag, in London amtlich veröffentlicht worden.

Der Premier⸗Minister Lord Salisbury leidet an einem Anfall von Influenza und muß das Zimmer hüten. Der⸗ selbe ist außer stande, seine Amtsgeschäste zu führen. Vor⸗ gestern trafen in Hatfield Beileidsbezeugungen von der Königin Vietoria, dem Kaiser Wilhelm und der Kaiserin Au guste Victoria, dem Kaiser Franz Joseph, dem a/ von Rußland, dem Sultan, den Königen von Griechenland, Portugal und Rumänien, dem Prinzen und der Prinzessin von Wales, dem Herzog von Sachsen⸗Coburg . der Prinzessin Heinrich von Preußen und dem roßfürsten Michael von Rußland ein.

Zu Ehren des Geburtstags der Kaiserin Friedrich hatte vorgestern das bei Portsmouth und Spithead im Hafen liegende britische Geschwader geflaggt. Das Flaggschiff gab Salutschüsse ab. Die Kaiserliche Yacht w und die deutschen Kriegsschiffe waren ebenfalls mit Flaggen geschmückt.

Frankreich.

In dem dorgestern abgehaltenen Ministerrath theilte, dem .W. T. B.“ zufolge, der Minister des Aeußern Del⸗ cassd mit, daß die Abgrenzungs fra e in Kwang⸗

ischauwan durch Unterzeichnung eines Protokolls in der

Weise geregelt worden sei, wie der Abmiral Courrejolles es en, habe. e Deputirtenkam mer begann vorgestern die

rathung des Budgets. ; 3 3

Der Gouverneur von Algerien hat aus Ghadames erfahren, daß die Expedition Foureau⸗Lamy nach Agades gelangt sei, ohne auf ihrem Wege auf irgend einen Widerstand gestoßen zu sein.

Vor dem Stagts gerich ts ho fe wurde vorgestern das Verhör Gu rin's fortgesetzt. Derselbe gab Auskunft über die Antisemitenliga in Paris und in der Provinz und führte aus, die Liga befasse sich nicht mit Politik, sie vertheidige nur die Ar⸗ beiter gegen die Macht der Juden, auch habe sie keine Beziehung zu den Royalisten. Gusrin erklärte weiter, er habe an verschiedenen Kundgebungen theilgenommen, um gegen die Angriffe der Freunde Dreyfus, auf die Armee zu protestieren. Er habe aber nicht im Einvernehmen mit Déroulsde gehandelt, dessen Absicht, nach dem Elysse zu mar schieren, er gar nicht gekannt habe. Er habe niemals an einem Komplott theilgenommen und von keinem Komplott etwas gewußt. Das Verhör wandte sich dann zu der Affaire des „Fort Chabrol“. Gusgrin berichtete, was er und seine Gefährten bei der Belagerung des „Fort Chabrol“ erlitten hätten. Er versicherte, er habe niemals mit einem scharf geladenen Revolver auf die Polizeiagenten geschossen. Darauf, wurde Du buc, der Präsident der „Antisemitischen Jugend“, verhört, welcher erklärte, er habe nur eine Kundgebung gegen die Revision des Dreyfus-Prozesses organisiert. Als der Advokat Evain den General⸗Prokurator um Aufklärungen über einen der gegen Dubuc erhobenen Anklagepunkte ersuchte, verweigerte dieser die Antwort. Mehrere der Rechten angehörende Senatoren und die Angeklagten erhoben dagegen heftigen Wider⸗ spruch. Die Sitzung wurde unter Lärm aufgehoben. Gestern begann das Verhör des Präsidenten der antisemitischen Gruppe in Caen, Brunet. Dieser erklärte, er sei Revolutionär und gebe zu, gewaltthätige Maßregeln angepriesen zu haben, um die Regierung zu stürzen. Der Vorsitzende Fallières vernahm sodann den Antisemiten Cailly, welcher aussagte, er habe sich an keinem Komplott betheiligt, sondern nur die Juden bekämpft. Das Verhör der Angeklagten war damit beendigt. Nachdem von einem der Anwälte Anträge eingebracht worden waren bezüglich der Reihenfolge, in welcher die Zeugen vernommen werden sollten, trat der Gerichtshof zu einer ge⸗ heimen Sitzung zusammen und beschloß, die Anträge auf vor⸗ läufige Entlassung Dubuc's und betreffs der Reihenfolge, in welcher die Zeugen verhört werden sollten, abzulehnen.

italien.

Wie die „Politische Korrespondenz“ auf Grund bester Informationen mittheilt, hat die italienische Regierung den Gedanken einer Besitzergreifung chinesischen Bodens vollständig aufgegeben, theils wegen des Wider⸗ strebens der öffentlichen Meinung in italien, theils aus Rücksicht . Großbritannien. italien werde fortan sein Vorgehen in China auf gewisse Forderungen handelspolitischen Charakters be⸗ schränken. Eine besondere Erwähnung dieser Einschränkung des Vorgehens italiens in der Thronrede würde dieser An⸗ gelegenheit eine ihr nicht zukommende bedeutung verliehen haben.

In der vorgestrigen Sitzung der Deputirtenkammer erklärte, dem „W. T. B.“ zufolge, der Minister des Aeußern Visconti Venosta auf mehrere Anfragen, betreffend die von öͤsterreichischen Gendarmen an Bord eines italienischen Dampfers in Riva begangenen Uebergriffe: das Recht der unbeschränkten Exterritorialität stehe in fremden Häfen nur Kriegsschiffen zu, Handelsschiffe, einschließlich der Postdampfer falls für letztere nicht besondere Abmachungen beständen unterlägen indfremden Häfen der lokalen Ge⸗ richtsbarkeit. Diese letztere sei jedoch besonderen Beschrän⸗ kungen unterworfen, welche in dem zwischen italien und Oesterreich⸗Ungarn bestehenden Konsularvertrage in formeller Weise zum Ausdruck gelangt seien. Der Minister fügte hinzu, er habe den Eindruck, daß die Lokalbehörden im vor⸗ liegenden Falle über ihre Befugnisse hinausgegangen seien, sowohl in der Sache, als in der Form, Nachdem der That⸗ bestand jetzt , sei, zögere die Regierung nicht, dem Wiener Kabinet Vorstellungen zu machen, und sie zweifle nicht daran, daß dieses den Schritt italiens in freund⸗ schaftlicher und entgegenkommender Weise aufnehmen werde, wie es den zwischen beiden Ländern be⸗ stehenden intimen Beziehungen entspreche. Die Deputirten Barz ilai und Lucchini sprachen ihr Bedauern über den Zwischenfall aus und erklärten sich durch die Auskunft des Ministers in Erwartung der Resultaie der von der Regierun eingeleiteten Schritte für theilweise befriedigt. Um seiner Zei von jenen Resuliaten in Kenntniß gesetzt zu werden, wandelten sie ihre Anfragen in Interpellationen um.

Spanien.

Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz Albrecht von Preußen, Regent des Herzogthums Braunschweig, und der Prinz 66 Heinrich von Preußen trafen, wie „W. T. B.“ berichtet, vorgestern von Granada, wo Hõchst⸗ dieselben die Alhambra besucht hatten, in Cordoba ein und besichtigten die Moschee und andere Sehenswürdigkeiten. Gestern kehrten die Prinzen von dort nach Madrid zurück.

In der Deputirtenkammer erklärte vorgestern der Minister⸗Präsident Silvela, daß der Belagerungszustand in Barcelona mit Rücksicht auf die von der Opposition an kündigten Ereignisse fortdauern müsse. Der . Villa verde verlas einen Gesetzeniwurf, nach welchem der Feingehalt bei den e Goldmünzen in Zukunft um ein Tauendftel herabgesetzt werden soll.

Türkei.

Wie das Wiener „Telegr-Korresp- Bureau“ aus Kom stantinopel meldet, hat die Pforte denjenigen Bot⸗ schaften, deren Regierungen in der Türkei Post⸗ anstalten unterhalten, gleichlautende Noten überreicht, in welchen sie, unter Hinweis auf die wiederholten Schritte gegen die Postanstalten sowie auf die Re⸗ ormen innerhalb der türkischen Post, verlangt, daß die fremden Postanstalten veranlaßt würden, die Ausfolgung verwotener chriften einzustellen. Zugleich wird in der Note erklärt, die Pforte behalte sich weitere Schritte in dieser Hinsicht vor,

Ein Irade verfügt die Einsetzung einer Kom mission unter Vorsitz des Rathes im Finanz-Ministerium Raf fauf

ie Maßregel ist der, Dette publique“ noch nicht amtlich zur

. der Abrechnungen der, Dette publique“. Kenntniß gebracht.

277 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 23 Nov 1899 18:00:01 GMT) (2024)

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